Immer wieder kommen Kunden mit der Frage auf uns zu, ob wir ihre Dokumente beglaubigen könnten. Das können wir leider nicht. Ein ermächtigter oder vereidigter/beeidigter Übersetzer fertigt beglaubigte Übersetzungen an. Mit dem Stempel und der Unterschrift des Übersetzers werden die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Die Beglaubigung der Echtheit der Originaldokumente hingegen ist nicht Aufgabe des Übersetzers. Auch das Anfertigen beglaubigter Kopien fällt nicht in den Aufgabenbereich von Übersetzern und Dolmetschern, hierfür ist der Notar zuständig. Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung? Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Die beglaubigten Übersetzungen von Verena Li werden von den Gerichten und Behörden in ganz Deutschland anerkannt.
Ihr Team von CorRena-Lingua