Juristische Übersetzung Ihrer Rechtsdokumente
Rechtsübersetzung, insbesondere Übersetzung Ihrer Verträge und Patente
CorRena-Lingua ist spezialisiert auf Vertragsübersetzungen und Patentübersetzungen und bietet Ihnen darüber hinaus insbesondere für folgende Fachgebiete professionelle Übersetzungen aus dem Chinesischen, Spanischen, Englischen und Französischen ins Deutsche und umgekehrt an:
Recht
Verträge
Patente
Urteile
Wirtschaft
Finanzdienstleistungen
Jahresabschlüsse
Technik
Politik
Europäische Union
Bauwesen
Kultur
Da es bei juristischen Übersetzungen, insbesondere bei der beglaubigten Übersetzung eines Vertrags oder eines Patents, auf höchste Präzision ankommt, werden alle unsere Übersetzungen zur Qualitätssicherung stets durch einen zweiten Übersetzer, der ebenfalls auf die Übersetzung von Verträgen oder Patenten spezialisiert ist, gegengelesen.
Weitere Serviceleistungen für Sie:
Beglaubigte Übersetzung von Urkunden und Dokumenten
Übersetzungen Ihrer Urkunden und Dokumente, die Sie zur Vorlage bei Gerichten und Behörden benötigen, können auf Wunsch beglaubigt werden. Besprechen Sie Ihr Anliegen gerne mit Verena Li, allgemein ermächtigte Übersetzerin der englischen, chinesischen, französischen und spanischen Sprache.
Verwaltung Ihrer Firmenterminologie
Viele Begriffe können ganz unterschiedlich übersetzt werden, wobei jede der gewählten Übersetzungslösungen vielleicht durchaus richtig ist. Für eine professionelle Präsentation Ihres Unternehmens ist eine einheitliche Firmenterminologie (z.B. für Französisch oder Chinesisch) aber von entscheidender Bedeutung. Deshalb legen wir auf Wunsch eigens für Ihre Firma eine eigene Terminologieliste an, die bei weiteren Übersetzungen immer wieder zur Verfügung steht.
Übersetzung Ihrer Webseiten
Sie präsentieren Ihr Unternehmen bereits im französisch- oder chinesischsprachigen Internet und wollen nun auch den deutschen Markt erobern? Eine gute Übersetzung Ihrer Webseiten ins Deutsche ist ein grundlegender Schritt in diese Richtung!
Recherche auf französischen oder chinesischen Webseiten
Sie haben Interesse an einem bestimmten französischen oder chinesischen Produkt zu dem es aber im deutschsprachigen Internet kaum Informationen gibt? Zeit ist Geld – lassen Sie sich deshalb die für Sie vielleicht langwierige Recherche auf den Originalwebseiten des gewünschten Produkts abnehmen.
Zusätzliche Informationen
Die Berufsbezeichnungen „Übersetzer“ bzw. „Dolmetscher“ sind nicht rechtlich geschützt. Jeder darf sich beispielsweise als Französisch-Übersetzer bezeichnen. Es genügt allerdings nicht, zwei Sprachen zu sprechen, um eine anspruchsvolle Übersetzung anzufertigen oder professionell zu dolmetschen. Dies sollten Sie beim Vergleich von Preisangeboten eines Übersetzers bzw. Dolmetschers und eines Diplom-Übersetzers bzw. Diplom-Dolmetschers unbedingt berücksichtigen. Außerdem ist es zwar wichtig, dass ein Übersetzer Ihren Text in seine Muttersprache übersetzt, aber die Bezeichnung „Muttersprachler“ allein ist kein Qualitätsmerkmal, das eine Übersetzerausbildung ersetzen könnte, da schließlich jeder eine Muttersprache hat.